So lautet die Werbung: .....
Im expert verlag GmbH, Postfach 2020 D 71268 Renningen Tel.: (07159) 92 65-0, Fax: (07159) 92 65 20 e-mail: expert@expertverlag.de erscheint im 3. Quartal 2001: Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier Richtig bauen Das Bauen muß als konstruktive Einheit ganzheitlich gesehen und vollzogen werden und dabei die Belange der Bewohner in den Mittelpunkt stellen – andere Optionen sind zweitrangig. Wie können negative Begleiterscheinungen der bautechnischen Entwicklungen im Interesse der Gesundheit der Bewohner verhindert werden? Das Buch zeigt auf der Grundlage bauphysikalisch-funktionalen Zusammenhänge und naturgesetzlicher Prämissen, was zu beachten und wie zu entscheiden ist. Es bietet fachgerechte und effiziente Lösungen für die wohnhygienische, wärmetechnische und schadensfreie Konzeption eines Gebäudes und setzt der Desinformation die Aufklärung entgegen. Inhalt:Grundsatzüberlegungen, Rechtliche Randbedingungen, Wirtschaftlichkeit, Humane Heiztechnik, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, DIN-Vorschriften, Die Wärmeschutzverordnung 1995, Die Energieeinsparverordnung. Die Interessenten: Bestellungen sind zu richten an: expert buch service
|
23.09.2001 |
.... und das ist von der Werbung zu halten:
Dipl.-Physiker Jochen Ebel | Borkheide, den 17.06.02 |
Am Haselnußstrauch 2
14822 Borkheide
Tel./Fax: 033845/40000
eMail: JEbel@t-online.de
URL: http://www.Ing-Buero-Ebel.de/ing.htm
Bauphysik im Widerstreit – Probleme und Lösungen
expert verlag GmbH, Renningen, 2001, ca. 250 S., 72 Abb., 16 Tab.
ISBN 3-8169-1941-3
Da Prof. Meier mich mehrmals auf sein Buch hingewiesen hat, habe ich es mir angesehen. Ich habe das Buch mit Vergnügen gelesen. Die philosophischen, wissenschaftlichen, juristischen und wirtschaftlichen Vorbemerkungen und die Bemerkungen zum Spiel hinter den Kulissen und zur Verbraucherbeeinflussung sind lesenswert. Nach meinen Kenntnissen sind alle Bemerkungen weitgehend richtig. Die Tatbestände werden selten so deutlich dargestellt. Die Vorbemerkungen machen einen großen Teil des Buches aus. Dagegen sind die bauphysikalischen Teile (dem Zweck des Buches) - besonders der wärmetechnische Teil - nur für Fachleute. Die Mischung aus exakten Kenntnissen und Fehlern kann ein Anfänger schwer auseinander halten oder der potentielle Leser hält eine Fehlersuche für interessant. Wegen der Fehler sind leider auch die Beispiele für Industrielobbyismus fast alle ungeeignet. Aber wegen der Vorbemerkungen ist das Buch trotzdem evtl. empfehlenswert.
Im Geleitwort von Konrad Fischer, im Autorenvorwort von Prof. Meier und in der Einleitung wiederholen beide ihre Behauptungen zum angeblich falschen Bauen.
Von den Vorbemerkungen ist besonders der Abschnitt 2.2.2 Deduktion (S. 23) bemerkenswert. Zitat: "Aus einem gesichertem Axiom heraus werden durch logische Schlußfolgerungen Aussagen spezieller Art abgeleitet. Da sie logisch-mathematischen Regeln folgen, sind diese Aussagen allgemein verbindlich und unwiderlegbar". Leider handeln Prof. Meier und Konrad Fischer nicht danach. An der axiomatischen Grundlage "Fouriersche Wärmeleitungsgleichung" zweifelt zumindest Prof. Meier (z.B. im Kapitel 6.2.2, S. 94ff) nicht. In der Praxis sieht es anders aus. Ohne diesen deduktiven Weg zu gehen behaupten beide, daß das die Fouriersche Wärmeleitungsgleichung ihre Behauptungen stützt und sie sich deduktive Ableitungen gar nicht anzusehen brauchen, da diese Fehler enthalten müßten oder bloß Rechentricks wären. Um wenigstens den Schein zu wahren (was nicht abwertend gesehen werden muß, da Prof. Meier evtl. selbst an daran glaubt) wird Definition und Sachverhalt durcheinander geworfen. In der Ableitung zur Definition des U-Wertes wird der zeitabhängige Teil der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung tatsächlich zu 0 gesetzt, in der allgemeinen instationären Betrachtung zur Gültigkeit des U-Wertes wird das nicht!!! gemacht.
Aber das wird von Prof. Meier nicht zur Kenntnis genommen.
Die wirtschaftlichen Überlegungen des Autors sind richtig, da der Autor hier seine Zweifel an der Gültigkeit des U-Werts unberücksichtigt läßt. Aber einen Mehraufwand bezweifelt eigentlich auch niemand, denn ein geringfügiger Mehraufwand zum Nutzen der Allgemeinheit ist zumutbar. Wenn sich jemand entschließt etwas zu tun, sollte er nicht die Folgekosten auf die Allgemeinheit abwälzen können, wie daß in der Industrie leider oft zu beobachten ist - man denke nur an die besonders krasse Form der Abfallskandale.
(Abschweifung: auf der anderen Seite fehlt eine Risikofinanzierung - z.B. für Cargolifter. Wenn Forschung betrieben wird, ist das immer mit dem Risiko verbunden, daß Geld in den Sand gesetzt wird - aber die Erfolge müssen und können die Mißerfolge weit überkompensieren. Die Bereitschaft zu Risikokapital führt zur Stärke der USA und das Gegenteil führte zum Untergang der DDR: in einer Abhandlung in der DDR wurde gerühmt, das im Kapitalismus 80 % der Entwicklungen nicht zu einem verkaufsfähigen Erzeugnis führen, im Sozialismus dagegen nur 20 %. Vergessen wurde dabei, daß trotz guter 80 % fast nicht die 20 % Verluste gedeckt wurden, während man mit exzellenten 20 % gut 80 % Verluste mehr als decken kann.)
Im Kapitel 5 (Humane Heiztechnik, S. 67ff) verwendet der Autor immer noch den (vom Verlag eingestandenem) Druckfehler in Meyers Lexikon. Der Fehler ist eine 2 zuviel in allen Strahlungsformeln. Siehe z.B.: Jaworski, B.M. und Detlaf, A.A.: Physik griffbereit. Akademie-Verlag Berlin 1973, S. 665 (DDR) oder Verlag Nauka (Wissenschaft) Moskau. Oder Originalarbeiten: Planck, M.: Annalen der Physik 1(1900), S. 730.
Aber es sind noch mehr Fehler. S. 68 oben. Ohne Solarstrahlung würde die Erdbodentemperatur nicht nur 30 K niedriger liegen, sondern fast das 10-fache, nämlich fast 300 K. Also würde die Oberflächentemperatur zwischen 3 K und vielleicht 10 K liegen. Die Zahl etwa 30 K rührt vom natürlichen Treibhauseffekt her.
Kapitel 5.1.2.1 (Strahlungsgesetze, S. 69). Die Erklärung der Entstehung der Quantenphysik ist nicht richtig. Das Zitat selber ist richtig, nur das Wort "Gesetz" im Zitat erlaubt Fehldeutungen. Bis dahin waren entsprechend den Vorstellungen (nicht den damals bekannten Gesetzen) von der Einfachheit der Physik zur Herleitung der Strahlungsformel nur einfachste Ansätze versucht worden. Die Entwicklung der Planckschen Strahlungsformel fußte also auch vollkommen auf der klassischen Physik, indem ein Term in den bisherigen Ansätzen widerspruchsfrei erweitert wurde. Erweiterungen waren notwendig, weil die Strahlungsformeln, die auf den damaligen Ansätzen beruhten, nicht mit den Beobachtungen übereinstimmten. Planck hatte mit seiner einfachen Erweiterung eine glückliche Hand, denn die daraus abgeleitete Strahlungsformel entsprach den Beobachtungen. Erst bei der Erklärungsversuchen für die Erweiterung kamen Energiequanten in die Diskussion. Wegen des schon erwähnten Druckfehlers ist 5.1.2.3 (S. 76) falsch. Die Strahlung geht immer in den Halbraum, ganz gleich wie die Oberfläche konvex geformt ist. Bei konkaven Oberflächen trifft ein Teil der ausgestrahlten Energie den Körper selbst, dann gilt das Strahlungsgesetz für eine Ersatzoberfläche, die sich einstellen würde, wenn man eine Gummimembran straff über den Körper spannen würde. Bei einem überall konvexen Körper liegt sie straff an, bei konkaven Teilen hebt die Membran im Bereich von Löchern ab. Diese gedachte Lochoberfläche ist schwärzer als die Oberfläche darunter. Deshalb nimmt man das oft als Referenz (Hohlraumstrahlung). Mit dem Druckfehler (Faktor 2) hat das nichts zu tun.
Beim Strahlungsaustausch (S. 77ff) kann ich mir den Fehler nicht erklären. In 5.1.2.3 wird richtig gesagt, das die emittierte Leistung unabhängig von der Umgebung immer gleich ist und in 5.1.3 wird richtig gesagt, das die höher temperierten Strahlflächen solange Energie abgeben bis Temperaturgleichheit herrscht. Das bedeutet doch, das bei Temperaturgleichheit die Menge an emittierter und absorbierter Strahlung gleich ist, also die Nettostrahlung 0 ist und implizit eine Differenzbildung vorgenommen wird. Deswegen verstehe ich nicht 5.1.3.1 (S. 77f). Vorher wird richtig gesagt, die Strahlung geht ohne Wechselwirkung im Raum von Oberfläche zu Oberfläche, bei einheitlicher Oberflächentemperatur ist der Nettostrom 0 und dann wird trotzdem polemisiert. Wenn ein Mensch in einen Raum kommt, dessen Oberflächen 40°C warm sind, wird ihm in der Tat warm: er selbst hat eine Temperatur von unter 37°C. Dementsprechend empfängt er so lange Nettostrahlung, bis er auch 40°C warm wäre. Solange er kälter ist, strahlt er weniger ab und die Strahlplatten empfangen also aus seiner Richtung weniger Strahlung - also beim Menschen ein Nettoempfang und bei der Strahlplatte eine Nettoabgabe.
Die bezweifelte Formel (5.4) (Seite 79) ist auch richtig unter der Annahme, daß ε fast temperaturunabhängig ist - was in einem beschränkten Temperaturbereich (siehe Seite 74f) zutrifft. Die von einer Oberfläche ausgesandte Strahlung wird von der anderen Oberfläche teils absorbiert, teils reflektiert, die reflektierte Strahlung wird von der ersten Oberfläche wieder teils absorbiert teils reflektiert usw.. Zum Schluß ist alle emittierte Strahlung teils von der anderen Oberfläche, teils von der emittierenden Oberfläche selbst absorbiert. Diese Beschreibung mathematisch ausgewertet (Addition von geometrischen Reihen) liefert die Formel. Und auch die Näherung ist sinnvoll. Setzt man T1 = T2 + Δt (also Temperatur T2 plus Differenz der beiden Temperaturen), so wird T14 zum Binom: T14 = (T2 + Δt)4 = T24 + 4T23Δt + 6 T22Δt2 + 4T2Δt3 + Δt4. Da die letzten 3 Summanden klein gegenüber den beiden ersten sind, begeht man keine großen Fehler bei Ihrer Vernachlässigung. Weil der erste Summand gleich T24 in Formel (5.4) (S. 79) ist, ist die Differenz 0, wie schon in 5.1.3 (S. 77) richtig erwähnt. Damit bleibt die lineare Temperaturabhängigkeit der Nettostrahlung in einem kleinen Temperaturbereich gültig. Wie groß dieser Bereich ist, hängt von der zulässigen Ungenauigkeit infolge der Vernachlässigung der höheren Potenzen ab.
In Kapitel 5.2 (Strahlungs- oder Konvektionsheizung, S. 80ff) wird ein Vorteil der Strahlungsheizung gegenüber der Konvektionsheizung behauptet. Dieses soll in den Unterkapiteln bewiesen werden, aber es zeigt sich, daß das nicht zutrifft.
In Kapitel 5.2.2 (Energetische Unterschiede, S. 84) ist sowohl die Schimmelgefahr bei Reduzierung der Luftwechselrate als auch der höhere Transmissionswärmeverlust durch höhere Wandtemperaturen unerwähnt geblieben. Bei Reduzierung der Lufttemperatur muß nämlich zur Erhaltung der Behaglichkeit die Oberflächentemperatur erhöht werden (richtig genannt die höhere Strahlungstemperatur der Wände). Besonders an der Außenwand hat diese höhere Wandtemperatur wesentlich höhere Verluste zur Folge, die die Verringerung der Lüftungsverluste mehr als kompensieren können.
Im Kapitel 5.2.3 (Glas und Wärmestrahlung, S. 85f) ist wieder etwas Wesentliches vergessen. Glas läßt zwar die Wärmestrahlung nicht durch, absorbiert sie aber, so daß sich das Glas aufheizt. Und damit kommt wieder der U-Wert ins Spiel. (trifft auch auf 5.3 Temperierung, S. 86f zu).
Im Kapitel 5.4 (Thermografie, S. 87f) wird die Erwähnung des äußeren Wärmeübergangswiderstandes vergessen, der vergleichbar sein sollte. Auch bei allen Handlungsanleitungen wird darauf hingewiesen, daß ein einigermaßen stationärer Zustand erforderlich ist. Das heißt Messung und Auswertung erfordern Sachkunde. Aber zur Leckageortung ist nicht mal der stationäre Zustand notwendig. Denn wenn alles gleich gebaut ist - sollte auch alles gleiches Verhalten zeigen. Wenn es aber an einer oder mehreren Stellen besonders hell ist, obwohl es dort auch dunkel sein müßte - dann liegt eben ein Wärmeleck vor. Außerdem sagen die Farben nicht viel. Es ist eine Falschfarbendarstellung, wobei der Auswerter die Farbskala frei wählen kann. Entsprechend der bisherigen Kritik wird damit auch 5.5 (Konsequenzen, S. 88) kritikwürdig.
Nun zu Kapitel 6 (Wärmeschutz, S.89ff). Der erste Teil besteht aus Behauptungen, die im weiteren belegt werden sollen, aber die Belege sind falsch. Aber dazu später. Auf Seite 90 ist erst mal der Treibhauseffekt nicht verstanden.
Kapitel 6.2 (Speicherung, S. 90ff). Da wiederholt der Autor seine bekannte falsche These, daß die Speicherung für den Heizenergieverbrauch (stillschweigend unterstellt für die ganze Heizperiode) wesentlich ist. Als Beispiel werden dafür Energieverbrauchsmessungen herangezogen ohne diese zu hinterfragen. Höhere Komfortansprüche (alle Zimmer geheizt, höhere Zimmertemperaturen) und anderes (z.B. Gebäudeabstand) werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Deshalb haben die Zahlen einen Aussagewert, aber keinen Beweiswert für die Thesen des Autors.
Kapitel 6.2.2 (Fouriersche Wärmeleitungsgleichung, S. 94) Dazu hatte ich ja schon bei den Vorbemerkungen geschrieben. Ergänzend: "Der U-Wert gilt nach übereinstimmenden Aussagen in der Fachliteratur nur für den Beharrungszustand". Wenn man nur die Literatur als Fachliteratur zur Kenntnis nimmt, von der man glaubt, das sie die eigene Ansicht bestätigt und andere Fachliteratur als Machwerk der Dämmstoffindustrie absichtlich übersieht, dann ist das Zitat für den Autor selbst richtig, aber für Fachleute falsch.
Das dem Autor das genügende Verständnis für die Mathematik fehlt, zeigt seine "Erläuterung der Formel (6.3) (S. 96). Ganz abgesehen davon, daß der Übergang von (6.2) zu (6.3) etwas leichtfertig ist, aber gerade noch akzeptiert werden kann, ist die Identifikation von E mit der Solarstrahlung absolut falsch. Die Maßeinheit W/m² für (6.3) mit dem richtigen Übergang von W/m³ (6.2) ist zu akzeptieren. Die Solarstrahlung, die in Tabelle 6.5 (S. 116) richtig mit der Maßeinheit W/m² angegeben wird, ist als E schon anschaulich nicht geeignet, weil Wände im Allgemeinen undurchsichtig sind. Mathematisch drückt sich das so aus, daß E Δx (Δx in Maßeinheit m) die Maßeinheit W/m ergibt, aber die Maßeinheit W/m² gebraucht wird. Wird E Δx mit der Maßeinheit W/m² identifiziert, kann formal dafür die absorbierte Strahlung eingesetzt werden, aber dann ergibt sich für E die Maßeinheit W/m², was aber nicht mit der ersten Gleichung harmoniert. Denn E und E Δx können nicht das Gleiche sein. Das diese Auslegung nicht falsch ist, zeigt Abb. 16 Fall B aus einer Abhandlung von Prof. Meier.
Wenn stationäre Solarstrahlung wäre, liegt natürlich auch ein stationärer Fall vor, ohne das die Strahlung Null ist. Der Irrtum liegt eben darin, daß vergessen ist, daß zu einer Differentialgleichung auch Anfangs- und Randbedingungen gehören. Und die Solarstrahlung ist eine Randbedingung. Mit mathematischen Spezialverfahren (δ-Funktion) kann man zwar die Solarstrahlung auch als innere Quelle behandeln, aber die Behandlung der Solarstrahlung als innere Quelle ersetzt nicht die Randbedingungen. Die sind nur anders und die Lösung des Gleichungssystems wird komplizierter.
Kapitel 6.2.2.2 (Stationäre Behandlung, S. 96ff) Punkte 1 und 2 der "Erläuterung der Formel (6.5) sind richtig. Wie er aber zu seinem Punkt 3 kommt ist das Geheimnis des Autors. Das Zitat am Ende von Seite 97 ist überholt, man zitiert ja auch höchstens alte Kirchenväter, wenn man beweisen will, daß die Erde eine Scheibe ist. Richtig ist die "Feststellung" (S. 97) des Autors, daß im Text der DIN V 4108-6 eine unzutreffende Erläuterung steht, auch der Rezensent hat dagegen beim DIN Einspruch erhoben. Allerdings ändert sich am Formelwerk der DIN auch bei richtiger Erläuterung nichts.
Im Kapitel 6.2.3 (Temperaturgradient, S. 98) scheint alles richtig bis auf die Tatsache, daß fälschlich von der richtigen Beschreibung für den Tagesverlauf auf die Heizperiode geschlossen wird. Würde der Autor dabei die Speicherfähigkeit richtig berücksichtigen, würde er feststellen, daß die Unsicherheit der Wärmemenge durch die Wand während der Heizperiode im wesentlichen nicht größer (sondern eher kleiner) als die tägliche Unsicherheit ist. Wenn der Tageswert der tatsächlichen Wärmemenge relativ zur stationär berechneten Wärmemenge (mit dem U-Wert) bestimmt wird, kann schon eine Unsicherheit von sagen wir 200 % eintreten (eher erheblich kleiner), aber bei z.B. 180 Heiztagen wird die relative Unsicherheit nur 200 %/ 180 = 1,1 % - und das ist zu vernachlässigen. Schon die Schwankungen durch verschieden kalte Winter sind größer - also ist der U-Wert richtig. Der Rest von Kapitel 6 ist weiter eine Mischung von richtig und falsch.
Kapitel 7 ist weitgehend richtig, bis auf die Kritik an der Blower-Door-Messung. Wenn ein Haus überall verputzt ist, ist die Einhaltung der Grenzwerte kein Problem, aber es wird kaum noch ein oberer Abschluß geputzt. Wenn dort z.B. Leckagen sind (früher kondensierte das Wasser an der kalten Fensterscheibe) kondensiert das Wasser in der Dämmung - und das gibt Schaden.
Auf den ersten Blick scheint Kapitel 8 (Schallschutz, S. 150 ff) richtig zu sein. Aber manches ist doch etwas verschoben. Z.B. ist die Übereinstimmung bei 1000 Hz (S. 150) nicht zufällig, sondern so definiert. Von diesen 1000 Hz ausgehend sind dann die experimentell ermittelten Kurven gleicher Lautstärke als Phon-Kurven in diesem Frequenz-Leistungsdiagramm eingezeichnet. Dabei ist die Ordinate logarithmisch geteilt, d.h. eine lineare dB-Skala . Wie der Autor allerdings richtig bemerkt, ist die Störung durch Lärm (man denke nur an Disco-Besuch) sehr von den betroffenen Personen, der Art und dem Frequenzbereich des Lärms abhängig. Ein Resonanzeinbruch in einem Frequenzbereich, in dem keine Störfrequenzen sind, ist unwesentlich. Ein Häuslebauer kann also in seinem Vertrag fordern, was er möchte und was sein Geldbeutel zuläßt. Für allgemein muß man sich aber auf den Durchschnittsbürger beschränken. Ein Rückgriff auf die gute alte Zeit ist genau so sinnlos wie eine Forderung, die Autos wieder durch Pferde zu ersetzen, weil die keine Abgase haben.
Kapitel 9 (Fragwürdige DIN-Vorschriften, S.162ff) Das Urteil auf Seite 162 ist nicht ausreichend kommentiert. Als Folge von Verträgen, in denen geringere Anforderungen als die DIN-Anforderungen vereinbart waren, gibt es auch Urteile, die lauten: unabhängig von der Vereinbarung müsse mindestens die DIN erfüllt sein. Es ist also für einen AN gefährlich, nur auf den Vertrag zu pochen. Kapitel 9.1.2 Das Glaserverfahren hat sich mit den gegebenen Randbedingungen nicht bewährt(?), es wird zukünftig durch eine international abgestimmte Berechnung ähnlich WuFi ersetzt. Dann wird aber der Aufschrei kommen, alles sei zu kompliziert. Also braucht man nach Meinung des Rezensenten trotzdem noch ein einfaches Verfahren (z.B. analog Glaserverfahren, aber mit größerer Sicherheit). In Kapitel 9.1.3 (S. 166) geht es beim Glaserverfahren nicht um eine Beschreibung tatsächlicher Zustände (dann ist mit WuFi zu rechnen), sondern um angenommene extreme Randbedingungen, die nicht zur Tauwasserakkumulation führen soll. Siehe Artikel des Rezensenten "Glaserverfahren am Ende?" in http://www.bauphysik.com.
Kapitel 9.2 (DIN EN 832, S. 166ff) In der DIN EN 832 habe ich nirgends die Annahme eines stationären Zustandes gefunden. Der Autor hat wahrscheinlich unbewußt die falsche Erläuterung der DIN V 4108-6 angesetzt. Schlußtext dieser Seite "Sie können daher vernachlässigt werden". Können! - nicht müssen! Wenn man die solaren Gewinne richtig! berücksichtigt, wird man feststellen, daß die Gewinne tatsächlich gering sind. In der scheinbaren Temperatur des Himmels muß auch die Strahlung der Erde enthalten sein (wahrscheinlich ist der Ausdruck ungeschickt - ist es eine Frage der Übersetzung?), denn sonst wäre die Empfehlung der Temperaturdifferenz in Mitteleuropa nicht 9 K sondern ca. 40 K. Auch die Differenz zwischen Außenlufttemperatur statt Oberflächentemperatur ist richtig. Die Abstrahlung geht im konkreten Fall natürlich von der tatsächlichen Oberflächentemperatur aus, wegen der Linearität der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung dürfen alle Einflüsse getrennt von einander berechnet werden und die Summe liefert dann ein richtiges Ergebnis - aber das Verständnis verlangt mathematische Kenntnisse. Die Kritik an der großen Toleranz zeugt ebenfalls von wenig Mathematikverständnis, denn sie folgt daraus, daß an die verwendeten Ausgangsdaten keine unrealistisch hohen Anforderungen gestellt werden (und werden können).
Kapitel 9.3 (DIN EN ISO 6946, S. 169ff). Punkt 1. schon widerlegt, in seinem Punkt 2. versteht der Autor die Norm nicht - nicht der solare Strahlungsgewinn soll berechnet werden (das kann nach DIN EN 832 geschehen), sondern die Wärmewiderstände sollen berechnet werden. Punkt 3.: das genormte Berechnungsverfahren ist das einfachste Verfahren mit einer ausreichenden Genauigkeit - wenn noch genauere Verfahren genormt werden, wird der Aufschrei des Autors noch lauter als auf Seite 182 (Kapitel 11.1.2 - Unzumutbare Rechenmethoden). Punkt 4.: die Kritik des Autors ist falsch, denn der Fehler wird nicht auf den doppelten Wert bezogen, sondern die Formel drückt aus, daß der Fehler höchstens halb so groß sein kann wie ein maximaler Fehler ohne Berücksichtigung der Wärmeleitungsgesetze. Wenn der wahre Wert bekannt wäre, wäre die Näherung zum wahren Wert überflüssig. Punkt 5.: Anhang A ist richtig, wie schon zur Erklärung der Formel (5.4) (Seite 79) erläutert wurde. Auch Punkte 6. bis 9. sind schon widerlegt. Punkt 10. wird nicht als falsch, sondern nur als unnötig angesehen. Es wird aber keiner gezwungen keilförmige Konstruktionen zu machen, aber wenn, dann sollte die Norm genommen werden.
Aus dem Vorstehenden folgt, das auch 9.4 (Konsequenzen, S. 171) falsch sein muß.
Kapitel 10 (WSVO 1995, S. 172 ff.) Der Fall des konstanten Volumens ist der verbreiteste Fall. Im Allgemeinen wird von einer bestimmten Nutzfläche und einer bestimmten Raumhöhe ausgegangen. Damit ist aber das Volumen festgelegt. Bei kleinen Gebäuden wurden größere relative Verluste zugelassen, weil es fast unzumutbar ist, kleine Gebäude so zu dämmen, das die Verluste nicht größer als bei großen sind. Die jetzige Nichtberücksichtigung der Größe bei der KfW60-Förderung führt wieder zu Protesten anderer Gruppen - entsprechend der Devise "allen Recht zu tun ist eine Kunst, die Niemand kann". Ansonsten ist die WSVO 95 Geschichte.
Kapitel 11 (Die EnEV, S. 181 ff) Kapitel 11.1.2 (Unzumutbare Rechenmethoden, S. 182). Einerseits werden genauere Rechenmethoden verlangt, andererseits der schon jetzt bestehende Umfang kritisiert.
Kapitel 11.1.3 (Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren, S. 182) Punkt 1.: der falsche Erläuterungstext der DIN V 4108-6 (auch vom Rezensenten kritisiert) und die falschen Vorstellungen des Autors führen zu der falschen Behauptung des Autors die EnEV würde den Beharrungszustand voraussetzen. Punkt 2.: die Begründung mit dem Hinweis auf das Kapitel 5.2 ist falsch, da Kapitel 5.2 falsch ist (siehe Rezension dieses Kapitels). Punkt 3.: die Wirtschaftlichkeit muß nicht nur für den Bauherren gegeben sein, sondern allgemein, d.h. die Allgemeinheit soll nicht die Folgekosten einer Komfortverbesserung eines Bauherren tragen - aber auch das muß Grenzen haben.
Kapitel 11.1.4 (Energieausweis - Täuschung der Kunden, S. 183). Bei kleinen Differenzen großer Zahlen, sind kleine relative Schwankungen dieser großen Zahlen auch bei der Differenz nicht absolut größer, aber die relative Schwankung ist größer. Z.B. 5 - 5 = 0. Wenn jetzt die erste Zahl 1 % größer wird, wird die Differenz 5,01 - 5 = 0,01. Die relative Schwankung ist jetzt unendlich (0,01/0). Also wäre evtl. eine Angabe des maximalen Heizwärmebedarf vielleicht zweckmäßiger - aber eine Täuschung liegt nicht vor. Am Eigenartigsten ist der Widerspruch zwischen Seite 182 (Rechnung ist zu kompliziert) und diesem Kapitel (Rechnung ist zu ungenau).
Kapitel 11.1.5 (Auswirkungen der EnEV, S. 183f) Ohne das die Grundlagen des Schlusses erkennbar sind, wird behauptet, daß die Dämmung die Veranlassung für Schimmel in Gebäuden ist. (Das wurde vom Autor auch in der Globus-Sendung der ARD am 03.04.02 behauptet). Die wirklichen Ursachen für Schimmel werden nicht gesucht.
Kapitel 11.1.6 (Die Mär von der Klimakatastrophe, S. 184 - vorher stand falsch S. 164.) Der Autor glaubt anderen Autoren, die auch den Treibhauseffekt nicht verstehen, weil sie z.T. die selben falschen Argumente wie der Autor benutzen. Herr Thüne z.B. versteht wie der Autor (siehe Rezension von Kapitel 5.1.3, S. 77) Strahlungsprozesse nicht, indem er z.B. behauptet, die Strahlung von den erwärmten Treibhausgasen (auf ca. -40°C) die zur Erklärung des Treibhauseffektes notwendig ist, widerspräche dem 2. Hauptsatz der Thermodynamik, der einen Nettowärmestrom von warm zu kalt fordert. Die Forderung Nettowärmestrom versteht Herr Thüne so, daß überhaupt keine Strahlung von den Treibhausgasen ausgehen könne. Aber Nettowärmestrom bedeutet "nur", daß der Wärmestrom von der warmen Erde zu den weniger warmen Treibhausgasen größer ist als umgekehrt. Und genau das gehört zur Erklärung des Treibhauseffekts. (siehe z.B. http://JEbel.bei.t-online.de/Treibhaus.zip).
Kapitel 11.2 (Inhaltliche und methodische Kritik, S. 188ff). Punkt 1.: weil den falschen Behauptungen des Autors nicht enthalten sind, muß die EnEV falsch sein. Punkt 2.: der Autor hat den Satz "Die Sätze 1 und 2 sind nicht!! anzuwenden, wenn ..." in § 9 (1) der EnEV überlesen. Punkt 3.: hier werden dichte Fenster (wie in 11.1.5 die Dämmung) für Feuchteschäden verantwortlich gemacht, ohne auf die wirklichen Ursachen einzugehen. Ob die Fensterkonstruktionen, die dafür konstruiert wurden über einen breiten Windgeschwindigkeitsbereich einen konstanten Volumenstrom zu gewährleisten, die richtige Lüftungskonstruktion ist, bezweifle ich auch. So Punkt für Punkt, z.B. Punkt 15.: die Wärmebrückenverluste können exakt berücksichtigt werden, nur wenn man es sich einfach machen will, sind pauschalierte Werte zu benutzen.
Kapitel 12 (Schlußbemerkung, S. 195f). "Gehört der Inhalt des Buches erst einmal zum festen Repertoire ...". Den falschen Inhalt sollte sich keiner zu eigen machen.
Kapitel 13 (Anhang, S. 197ff). In der Vorbemerkung (S. 197f) schreibt der Autor wieder Lesenswertes, aber den Punkt (1) Mißbrauch des Grundgesetzes (S. 198f) macht der Autor selbst, obwohl er andere damit meint. Punkt (3) 1) "Die Rechenmethoden der Thermodynamik sind auf die Strahlung nicht übertragbar." Falsch: Ein großer Teil der Strahlungsberechnung ist Thermodynamik bzw. widerspricht dieser nicht. Punkt (8): damit Meßergebnisse nicht so interpretiert werden können, wie es der Autor macht, müßten Meßergebnisse gefälscht werden. Die Wirkung der Solarstrahlung ist (auch entsprechend der Berechnung) so gering, daß sie in der Meßunsicherheit verschwindet. Wenn sich die Unsicherheitsbereiche von 2 Messungen stark überlappen, dann können die gemessenen Werte (nicht die tatsächlichen!) schon mal logisch falsch sein. Punkt (9): Punkt 1), 2) usw. der Autor unterstellt den anderen Autoren etwas und erklärt anschließend diese Unterstellungen für falsch.
Die aufgeführten Fehler sind nicht vollständig, aber ich glaube es reicht schon.
Impressum, Disclaimer Startseite | 05.06.2004 |