Stefanie Ebel
Dipl.-Bauingenieur (FH)
Mitglied der Baukammer Berlin
Entwurf + Statik
Ing.-Büro Ebel
Am Haselnußstrauch 2
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http://JEbel.t-online.de
Jochen Ebel
Dipl.-Physiker
Mitglied der Baukammer Berlin
Bauphysiker

In den nachfolgenden drei Aufsätzen wird die Luftdichtheit von verschiedenen Seiten beleuchtet:

Luftdichte Häuser? So'n Quatsch! Wirklich? (Jochen Ebel)
Blower-Door-Test (Martin Beisse, Herbert Trauernicht )
Ihr (neues?) Haus ohne zusätzlichen Wärmeverlust? (Jochen Ebel)


Luftdichte Häuser? So'n Quatsch! Wirklich?

Als erstes ist eins klarzustellen, Wohnungen und Häuser - ob luftdicht oder nicht - müssen gelüftet werden. Warum? In einem Haushalt werden täglich um die 10 l Wasser gasförmig in die Raumluft abgegeben (Atmung, Kochen, das Gießwasser der Pflanzen, Wäsche trocknen, beim Baden und Duschen usw.). Die genaue Menge ist natürlich in jedem Haushalt und an verschiedenen Tagen unterschiedlich.

Wo bleibt diese Feuchtigkeit? Durch die Wände kann nur ein unwesentlicher Teil ins Freie, der Rest muß weggelüftet werden. Außerdem muß der verbrauchte Sauerstoff ersetzt werden usw. - also Lüften ist notwendig und wesentlich.

Einige werden nun sagen: Prima, wenn sowieso gelüftet werden muß, ist doch jeder noch so kleine Spalt von Vorteil. Aber das ist ein gewaltiger Irrtum. Warum? Wenn warme (und feuchte!!) Luft aus dem Innenraum durch einen Spalt von der warmen Innenseite der Wand zur kalten Außenseite der Wand ins Freie strömt, wird sie abgekühlt, irgendwo wird der Taupunkt unterschritten und aus der gasförmigen. Feuchtigkeit wird flüssiges Wasser - genauso wie eine kalte Autoscheibe frühmorgens betaut.

Das flüssiges Wasser in Wänden und Dämmung nichts zu suchen hat, sollte außer Zweifel stehen. Z.B. dämmt feuchte Dämmung in Dach oder Wand nicht und feuchtes Holz fängt an zu schimmeln.

Dazu kommen noch praktische Gesichtspunkte: Wenn starker Wind herrscht, kann es innen zu Zugerscheinungen kommen. Andererseits, wenn Windstille ist, findet keine Lüftung statt. Eine Bemerkung am Rande: Als ich vor ca. 10 Jahren in einer Gesprächsrunde äußerte, daß einige Fugen sein müssen, damit z.B. beim Kochen mit Gas oder Heizen mit Kohle oder Gas Luft nachströmen kann, damit kein großer Unterdruck entsteht, erntete ich ungläubiges Staunen. Heute ist es umgekehrt: wenn man von der Notwendigkeit dichter Gebäude spricht, gibt es viele Entgegnungen. Dabei ist Beides richtig: auch dichte Gebäuden sind noch so undicht, daß nur ein geringer Unterdruck entstehen kann und dabei kann heute der Unterdruck oft höher sein, weil seltener mit Gas gekocht oder mit Kohle geheizt wird. Damit ggf. der Unterdruck nicht zu groß wird, haben einige Wohnungen Außenluftzulässe. Leider gibt es immer wieder Nutzer, die diese notwendigen Öffnungen abkleben: "das zieht ja so" - und das hatte schon einige Unglücke zur Folge.

Sehr oft wird die Vermeidung von Undichtigkeiten mit Energieeinsparung begründet. Davon halte ich nicht viel, denn wenn die Lüftung teilweise durch Undichtigkeiten erfolgt, kann man entsprechend kürzer gewollt lüften - es tritt also so gut wie keine Energieeinsparung ein. Nur bei viel Undichtigkeit bekommt man an kalten Tagen die Wohnung einfach nicht warm. Aber das Schadensrisiko durch Fehlstellen bleibt immer.

Damit aber der Nutzer gut lüften kann, müssen die entsprechenden baulichen Voraussetzungen gegeben sein. Wenn Schimmel auftritt, wird der Vermieter oder Planer erst mal den Nutzer beschuldigen, nicht genügend gelüftet zu haben. Wenn die Untersuchung ergibt, das tatsächlich ungenügend gelüftet ist bleibt dann die Frage, ob es bei den baulichen Gegebenheiten überhaupt zumutbar ist, ausreichend zu lüften. Es gibt auch schon Urteile, die bei bestimmten Bauten die Unzumutbarkeit bejaht haben.

Dann gibt es Mängel bei der Bauausführung, die auch bei ausreichender Lüftung zu Schimmel führen und auch Nutzungsfehler. Z.B. hinter einem Schrank oder dauerhaft liegendem Kissen, die direkt an der Außenwand sind, kann es zum Schimmeln kommen.

Aber nach diesem Ausflug wieder zu dem eigentlichen Thema: Wie vermeide ich Schäden, die durch ungewollte Undichtigkeiten entstehen und Belästigung durch Zugluft? Ganz einfach: die Undichtigkeiten müssen beseitigt werden.

Nun ist es fast unmöglich, fehlerfrei zu bauen. Es bleibt also nichts anderes übrig, als die Fehlstellen zu suchen und zu beseitigen. Dazu wird nachgebildet, was später der Wind macht. In eine Öffnung (z.B. Haustür) kommt ein Ventilator und bläst Luft ins Haus - und zwar so viel, daß im Haus ein Über- bzw. Unterdruck entsteht wie etwa bei Windstärke 5 (50 Pa = 5 mm Wassersäule, der normale Luftdruck ist ca. 2000 mal so hoch: 100 000 Pa = 1000 hPa = 1000 mbar = 10 m WS = 10 m Wassersäule). Dieses Meßverfahren (Blas-Tür-Messung) ist bekannter in der englischen Übersetzung: Blower-Door-Test (BDT).

Der BDT sollte immer gemacht werden. Bei vielen Bauvorhaben ist im Energiebedarfausweis (der Bestandteil der genehmigten Bauunterlagen ist) unter dem Punkt "Dichtheit des Gebäudes und Lüftungskonzept" der Punkt "mit Nachweis nach Anhang 4 Nr. 3 EnEV" angekreuzt und damit sogar Bestandteil der Baugenehmigung. Dieser geforderte Nachweis ist der BDT. Eine Nichtdurchführung des BDT ist ein Verstoß gegen die Baugenehmigung und könnte im schlimmsten Fall eine Rückbauverfügung zur Folge haben - ist aber meines Wissens noch nie passiert, weil die Bauämter dafür noch keine Dienstanweisung erhalten haben.

Aber auch wenn der BDT nicht zwingend erforderlich ist, sollte er immer Bestandteil der Fertigstellung eines Baus sein (siehe Unvermeidbarkeit von Fehlern). Wer bezahlt in diesem Fall den BDT? Vor der Abnahme ist der Auftragnehmer beweispflichtig, das er mangelfrei gebaut hat, nach der Abnahme ist der Auftraggeber beweispflichtig, daß ein Mangel vorliegt. Also ist nach meinem Rechtsverständnis der Auftragnehmer verpflichtet den BDT vornehmen zu lassen, denn anders kann er nicht die Mängelfreiheit nachweisen - aber meines Wissens sind entsprechende Urteile noch nicht ergangen.

Dadurch können sich bis jetzt die Auftragnehmer mit dem Hinweis auf die Kosten dem ungeliebten BDT entziehen. Jeder Auftragnehmer (Bauträger usw.) wird immer (berechtigt oder unberechtigt) freundlich sein und beteuern, daß er ordentlich arbeitet und hilfsbereit ist. Wenn sich der Auftragnehmer freundlich und hilfsbereit zeigt, fürchten viele Bauherren um die gute Zusammenarbeit., weil der Auftragnehmer ihr (obschon berechtigten) Verlangen nach einem BDT als Mißtrauen auffassen könnte. Allerdings - wenn ich das Gefühl hätte, daß die "gute" Zusammenarbeit schon mit einer berechtigten Forderung leidet, dann hätte ich ein ganz schlechtes Gefühl bezüglich der Zuverlässigkeit des Auftragnehmers. Leider ist das oft so und eine nicht vernachlässigbare Anzahl von Auftragnehmern wandelt sich vom "ach so netten" Auftragnehmer plötzlich in einen knallharten Geschäftsmann, der ...., wenn er eine mangelfreie Arbeit liefern soll, bzw. zur Beseitigung von Mängeln aufgefordert wird,

Der ordentlich arbeitende Auftragnehmer kann dagegen mit dem BDT zeigen, daß er ordentlich arbeitet und an der unvermeidlichen Mangelbeseitung interessiert ist und ist auch gegen spätere unberechtigte Forderungen des Auftragnehmers geschützt. Wenn der Auftraggeber z.B. später die luftdichte Hülle selbst beschädigt hat.

Wenn Sie dann den BDT auf Ihre Kosten machen (möglichst vor der Abnahme oder die Abnahme vorbehaltlich des BDT machen) lassen und (was sehr unwahrscheinlich ist) keine Mängel gefunden werden, bleiben die Kosten bei Ihnen, aber Sie haben die Gewißheit bezüglich der Luftdichtigkeit mangelfrei zu sein. Wenn sich nun aber Mängel herausstellen: dann muß der Auftragnehmer die Mängel beseitigen und Ihnen auch die Kosten des BDT erstatten. Wenn der BDT erst bei Fertigstellung des Baus gemacht wird, können manche Mängel kaum noch beseitigt werden, oder man muß Verkleidungen (Gipskartonplatten, Holzpaneele usw.) abnehmen. Deswegen empfiehlt sich der BDT sofort nach Fertigstellung der luftdichten Hülle (Wände geputzt und Folien noch sichtbar).

Zum Schluß noch eine Aufzählung beliebter Undichtigkeiten: Steckdosen in der Außenwand (manchmal sogar Innenwand) WC-Taster in der Sanitärinstallation von Vorwandelementen, Fenster nicht richtig eingebaut, Gurtbefestigungen für Rollläden usw..

Wann bemerkt man die Mängel ohne BDT? Wenn es windarm ist, merkt man selten etwas von diesen Mängeln - aber wenn Wind ist, lebt man in einem zugigen Luftschloss. Der Nächste merkt es, wenn er die Ablufthaube in der Küche anstellt und seine Steckdosen dann zu Luftduschen werden. Und der Dritte merkt es erst, wenn es fast zu spät ist: an hohen Heizkosten wegen durchnäßter Dämmung oder an Schimmel - aber das dauert evtl. sogar einige Jahre.

Wenn Sie Fragen zum Bauen haben: Im Internet erhalten Sie oft die Beantwortung Ihrer Fragen kostenlos (aber auch unverbindlich). Einige Adressen sind z.B. http://www.bau.de/forum, www.svg-bau.de oder www.luftdicht.de




Blower-Door-Test: n50 = 1,8 [1/h]



Martin Beisse
www.svg-bau.de

Juristische Sicht

Herbert Trauernicht
www.luftdicht.de

 

Klasse! Oder doch nicht?

 

Bekannt geworden ist die Bedeutung der Luftdichtigkeit mit der Einführung der Energieeinsparungsverordnung (ENEV). Weniger bekannt ist, daß die Luftdichtigkeit schon viel früher gefordert wurde, z.B. von der DIN 4108.

 

Die ENEV begrenzt den Luftwechsel einzig und allein mit dem Ziel der Begrenzung von Wärmeverlusten. Die Verluste durch das unkontrollierte Ausströmen von warmer Luft sollen begrenzt werden. In der ENEV werden diese Verluste mit Lüftungswärmeverlust bezeichnet. Diese wurden in der Tat von der früher geltenden Wärmeschutzverordnung nicht ausreichend erfaßt, im Grunde völlig unterschätzt.

 

Damit ist also bei einer niedrigen Luftwechselrate alles gut?

 

Das könnte es sein, ist aber keine zwangsläufige Folge. Es kommt nämlich darauf an, wo die Luft entweicht. Denn ganz luftdicht ist ein Gebäude ja nie.

 

Entweicht die Luft an den Fenster- oder Türrahmen, so ist das nicht weiter tragisch. Hier sind bestimmte Durchlässigkeiten ja auch zulässig (Fugendurchlasskoeffizient).

 

Aber!

 

Was passiert, wenn die warme feuchte Innenluft auf dem Weg in die Kälte draußen durch eine Wärmedämmung wandert?

 

Ja natürlich, sie kühlt auf dem Weg ab. Nun kann aber warme Luft viel mehr Wasser in Gasform aufnehmen als kalte Luft. Bei +20°C kann die Luft zum Beispiel 30,3 g/m³ Wasser aufnehmen (bei 50 % relativer Luftfeuchte sind dann eben nur 30,3/2 = 15,15 g/m³ enthalten). Aber bei -10°C nur noch 2,14 g/m³.

 

Jetzt gibt es natürlich eine Differenz der vorher enthaltenen Wassermenge innen (15,15 g/m³) und der überhaupt möglichen aufnehmbaren Wassermenge außen (2,14 g/m³). Wo bleiben also diese restlichen 13,01 g/m³ (15,15 - 2,14)?

 

RICHTIG! Die fallen als flüssiges Wasser aus. Das wird dann Tauwasser oder Kondenswasser genannt. Dummerweise passiert das genau in der Dämmung, wo man es nicht sehen kann.

 

Bei einer Raumtemperatur von +20°C und 50% rel. Feuchte liegt die sogenannte Taupunkttemperatur bei +9,3°C. Das heißt, bei Erreichen der Temperatur von +9,3°C wird der Sättigungspunkt erreicht, die rel. Luftfeuchte beträgt dann 100 %. Da es nicht mehr als 100% rel. Feuchte geben kann, fällt bei der Unterschreitung dieser Temperatur Tauwasser aus.

 

Hieraus ergibt sich dann auch die Notwendigkeit von Dampfbremsen und Luftsperren: man muß einfach verhindern, daß die warme Luft an die Dämmung geraten kann, diese durchdringt und dabei Wasser „erzeugt“.

 

Hierbei ist der Transport durch Konvektion (Luftströmung) ca. 20.000 - 40.000 mal schneller als durch die Diffusion.

 

Die Skizze soll verdeutlichen, was an einer einzigen Undichtigkeit an der falschen Stelle passiert. Und zwar durch Diffusion oder Luftströmung. Es ändert sich nur die Geschwindigkeit.

 

Beliebte Fehlstellen sind Durchdringungen aller Art. Eine Luftwechselzahl unterhalb des zulässigen Wertes schützt nicht vor solchen Fehlstellen.

 

 


 

 

In der Praxis sieht es dann so aus.

Im folgenden Foto ist ein Schaden an einer nicht zu übersehenden Stelle aufgetreten:


 

Man sieht an der Ausbildung des Schimmelschadens sehr gut, wie die warme Innenraumluft durch eine undichte Dichtung der Bodenklappe zu einem Spitzboden geströmt ist (Pfeil).

Nicht umsonst weist die Norm darauf hin, dass die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit lokale Fehlestellen nicht ausschließt, die zu Feuchteschäden infolge Konvektion (Luftströmung) führen können.

Aber wie verhindert man das nun? Was tun, um nicht nur die Luftwechselzahl zu messen, sondern auch schädliche Fehlstellen aufzuspüren?

 

Die einfachste Antwort ist natürlich, sich die Seiten von Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht anzusehen und dort zu stöbern. Wer es aber eilig hat, hier in Kürze:

 

- Rauch erzeugen (vorher Feuerwehr informieren).


Das Bad im Dachgeschoss wurde mit Nebel gefüllt und es wurde ein Überdruck von 50 Pa erzeugt.

- Stellen aus Erfahrung lokalisieren und Strömungsgeschwindigkeit der Luft messen. Diese wird am besten bei einem Unterdruck im Haus gemessen. Hier muss man außer dem Strömungsort die Größe und Form der Luftaustrittsöffnung beachten. Bei Lufgeschwindigkeiten über 2 m/s (bei 50 Pa Unterdruck gemessen) kann es auch bei normalen Nutzungsbedingungen (Wind) zu Zuglufterscheinungen kommen. Zugluft senkt den Wohnkomfort erheblich.


Luftgeschwindigkeit 4,48 m/s bei 50 Pa Druckdifferenz

- Steckdosenpümpel

 

 

Das GEFÄHRLICHE daran!

 

Man sieht es nicht, man fühlt es nicht, man riecht es nicht, man hört es nicht. Und zwar bis mindestens Ende der Gewährleistung. Der Schimmel wächst im Verborgenen und unsichtbar. Bis man den entdeckt, können Jahre und ganze Odysseen vergehen. Es gibt dokumentierte Leidenswege über Krankheiten, Allergien etc. die aber hier nicht alle genannt werden sollen.

 

Ein Hinweis noch: Schadstoffe und Schimmel

Insbesondere auch Schimmel

 

Und noch die juristische Seite von RA Stefan Harmuth

 

Ausführungen von Dipl.-Ing. Martin Beisse und Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht

 

 

Zu SVG-Bau.de

 

Zu Luftdicht.de

 

Ihr (neues) Haus ohne zusätzlichen Wärmeverlust?
Fehlstellen?

Wir messen!

Die Messung auch für Sie interessant?

Einen modernen Bau ohne Überprüfung fehlerfrei auszuführen ist fast unmöglich. Heute1) wird preiswert und heizkostensparend (und damit CO2-sparend) gebaut. Auch Massivbauten haben meistens als oberste Decke nur Wärmedämmung auf Gipskartonplatten und eine luftdichte Folie mit vielen Klebestellen. Durch Fehlstellen strömt kalte Außenluft ins Haus und umgekehrt Raumluft ins Kalte. Und dabei passiert auf der kalten Seite der Dämmung genau das, was früher auf der kalten Fensterscheibe (oder frühmorgens auf der kalten Autoscheibe) passierte: Luftfeuchtigkeit schlägt sich als Tauwasser nieder. Im Gegensatz zur Fensterscheibe können Sie das Wasser nicht entfernen und es entfaltet unerwünschte Wirkungen: die Wärmedämmung wird durchfeuchtet und dämmt nicht mehr, Holz und andere Materialien können schimmeln und zerstört werden.

Damit Schäden und Wärmeverlust durch Fehler verhindert werden, hat der Gesetzgeber eine obere Grenze2) für die Undichtigkeit vorgegeben: Bei einem vorgegebenen Innendruck3) muß es mindestens 20 min dauern bis die gesamte Luft im Bau durch die Fehlstellen geströmt ist (bei Lüftungsanlagen sogar mindestens 40 min). Selbst diese obere Grenze kann manchmal nicht ausreichen, wenn an einer oder mehreren Stellen größere Fehler sind.

Zur Prüfung ist als Meßmethode die Blower-Door-Messung4) (BDT) genormt. Ist in Ihrem Wärmeschutznachweis (Bestandteil Ihres Bauantrags) die Dichtheitsprüfung angekreuzt, muß der BDT gemacht werden. Zum Schutz vor späteren unliebsamen Überraschungen (die niemand erwartet, aber leider oft erleidet) ist er auf jeden Fall immer angebracht. Mit dem BDT kann die Größe und Lage von Fehlstellen festgestellt (und beseitigt) werden und danach wird die Dichtheit dokumentiert (ist ggf. auch Grundlage für Fördermittel). Da die luftdichte Ebene verkleidet wird - und dann eine Fehlerbeseitigung kostenträchtig wird - empfiehlt sich eine Fehlersuche vor Einbau der Verkleidung.

Apropos Kosten (siehe später). Da Ihr Hausbauer zur Abnahme nachweisen muß, daß er mängelfrei gebaut hat, können Sie sicherlich von ihm verlangen, daß er die BDT-Urkunde vorweist. Vielleicht hat er den BDT schon einkalkuliert, denn er will Ihnen seine Qualität nachweisen - dann gibt es keine Diskussion. Auch nach der Abnahme muß der Verursacher die Kosten tragen, wenn die gesetzlichen Werte nicht eingehalten sind. Und wenn die Werte eingehalten werden, haben Sie die Sicherheit, daß Ihr Haus bezüglich der Luftdichtigkeit keine Fehler hat.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift und weitere Angaben wurden entfernt, da diese Angaben zu (mißlungenen) Betrugsversuchen mißbraucht wurden., können aber jederzeit angefordert werden.]

PS: Auch die beste Luftdichtigkeit entbindet Sie später nicht davon, regelmäßig zu lüften (oder Sie haben eine kontrollierte Lüftung); denn Sie möchten frische Luft im Haus haben und nicht feuchte abgestandene Luft, die eine Schimmelbildung an den Außenwänden befördert (die modernen Fenster sind ja warm und als Entfeuchter nicht mehr brauchbar).


1) Früher waren Gebäude allseitig verputzt (innen und meistens auch außen) und damit zwangsläufig luftdicht. Die Fensterfugen waren noch Fugen und nicht so dicht wie heute, so daß darüber eine gewisse Mindestlüftung stattfand. Wenn nicht genug gelüftet wurde kondensierte die Raumfeuchtigkeit im Winter an den kalten Einscheibenfenstern und wurde weggewischt. Dadurch wurde die Raumfeuchtigkeit nicht zu hoch. Aber die Heizkosten waren hoch, da u.a. dort viel Wärme verloren ging.
2) Der Formelbuchstabe für den Meßwert heißt n50. n50 muß kleiner als 3/h bzw. 1,5/h sein.
3) 50 Pa - das entspricht etwa der Windstärke 5 (Äste und kleine Bäume bewegen sich) und wird durch einen Ventilator erzeugt.
4) übersetzt: Blas-Tür, weil der Ventilator meistens in eine Plane gestellt wird, mit der eine zur Messung geöffnete Tür abgedichtet wird.


Kosten einer Blower-Door-Messung

Sie können wählen zwischen Pauschalpreis (die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer) pro EFH oder Einzelpreisen (Nettopreise, d.h. ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer) . Alle Preise beziehen sich auf Gebäude bis 1000 m3 Volumen (fast alle EFH fallen darunter). Für größere Gebäude werden gesonderte Vereinbarungen getroffen:

Pauschalpreise:

1 Messung
2 Messungen (1 ´ Fehlersuche, 1 ´ Endmessung)
dazu Fahrtkosten (je km bei Entfernungen über 30 km)

350,00 € - 400,00 €
600,00 €
0,30 €

Einzelpreise:

Grundpreis inkl. Meßgeräteeinsatz pro Messung
Stundensatz pro Person (Messung/Beratung)
Stundensatz für Fahrzeiten pro Person + ....
..... Fahrzeugkosten pro km
Spesenpauschale bei mehrtätigen Messungen pro Tag + ...
...... Übernachtung nach Aufwand, Mindestsatz

125,00 €
62,50 €
35,00 €
0,30 €
24,00 €
20,00 €

Zusatzleistungen:

Berechnung von Volumen und Hüllfläche pro Stunde
Erstellung eines Berichts/Gutachten mit fotografischer
Dokumentation, Beurteilung der Luftdichtigkeit der
Gebäudehülle und ggf. mit Nachbesserungsvor-
schlägen ab
Grundpreis für ein 2. Meßgerät (zur Einzelraumunter-
suchung nach dem Schutzdruckverfahren)

40,00 €



250,00 €

100,00 €

Angaben bezüglich Stunden und Reisekosten verstehen sich vorbehaltlich der genauen Ermittlung bei Durchführung der Messung.
Meßdauer für ein EFH: 2 - 5 Stunden je nach Dichtheit des Gebäudes und Anzahl der Leckagen.
Zur Ermittlung der Luftwechselrate n50 und des w50 wird das beheizte, belüftete Innenvolumen und die Nettogrundfläche benötigt. Auf Wunsch führen wir diese Berechnungen durch.

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.


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letzte Änderung: 17.04.2009