Kontroverse Ebel - Bumann wegen Beleidigung
Beide sind Mitglieder der Baukammer Berlin

Obwohl die ursprüngliche Fassung dieser Seite schon seit über einem Jahr hier steht, hat sie leider nichts an Aktualität verloren. Entgegen dem, was Herr Bumann im Mai 2004 unterzeichnet hat, stehen auf seiner Seite auch heute (17.10.2005) weiter Beleidigungen gegen mich und auch fachlich sind auf den Seiten Herrn Bumanns keine Fortschritte zu erkennnen.

Wie bei Internetteilnehmern bezüglich Baufragen bekannt ist, bemühe ich mich durch Beantwortung von Anfragen und eigenen Veröffentlichungen Interessierten gesicherte Erkenntnisse des Bauwesens nahe zu bringen (Fachfragen). Ebenso bekannt ist, daß es auch Personen gibt, die auf Grund ihres Berufes eigentlich auch diese gesicherten Erkenntnisse vertreten müßten - aber einen Teils dieser gesicherten Erkenntnisse vehement bestreiten.

Da konnte es nicht ausbleiben, daß es zu Kontroversen kommen mußte. Dabei habe ich mich weitgehend bemüht, diese Kontroverse auf sachlicher Ebene zu halten. Bei der Diskussion (es ging ja nicht um "Duell im Internet") war es mir wichtig, den Laien klar zu vermitteln, daß es sich um gesicherte Erkenntnisse handelt - und dazu mußte ich manchmal sehr deutlich werden, damit auch ein Laie nachvollziehen kann, wer gesicherte Erkenntnisse vermittelt oder bestreitet. Diese notwendige Deutlichkeit gehörte manchmal nicht zu meiner Ausdrucksweise, ich habe deshalb oft dazu geschrieben, daß ich für diese notwendige Ausdrucksweise um Entschuldigung bitte - aber im Interesse der Deutlichkeit keine andere Ausdrucksweise gefunden habe. Dazu kommt, daß im Internet rauhere Sitten herrschen, als im offenen Umgang der Menschen untereinander (siehe z.B. hier oder Aussagen eines Rechtsanwalts). Ich habe mich bemüht, nicht diesen rauheren Sitten zu folgen, aber mir ist es im Eifer des Diskussion auch passiert, daß ich dabei über das Ziel hinausgeschossen sein könnte. Dieses übers Ziel hinaus schießen bedaure ich und entschuldige ich mich dafür und erkläre noch einmal ganz deutlich: Ich habe nichts gegen die Personen, die fachlich gesicherte Erkenntnisse bestreiten, sondern ich habe nur etwas dagegen, daß gesicherte Erkenntnisse bestritten werden - und damit Laien verunsichert werden.

In den mir zugänglichen Möglichkeiten habe ich Formulierungen, die vielleicht als über dieses Ziel hinausgehend angesehen werden könnten, durch sachlichere Formulierungen ersetzt. Ich habe mich auch deshalb immer um eindeutige Formulierungen bemüht um Laien zu helfen und sie nicht noch mehr zu verunsichern.. Persönliche Angriffe auf irgend jemanden helfen einem Laien nicht, sondern verunsichern ihn höchstens weiter. Falls irgendwo in Beiträgen von mir Formulierungen stehen, die jemand mehr personenbezogen als sachbezogen versteht, bitte ich mich zu informieren - ich werde dann eine sachbezogenere Formulierung wählen - und dann diejenigen bitten, das zu ändern, die dazu in der Lage sind (z.B. Administratoren). Bei Herrn Bumann ist das nicht mehr notwendig und möglich, da er sein Forum nach seinem Vortrag vor der Schlichtungskommision für immer abschalten will!!!

Ich bin bisher auch von keinem angesprochen worden, daß er sich persönlich und nicht fachlich getroffen fühlt - auch nicht von Herrn Bumann.

Die Sachlichkeit wurde von Schreibern von Beiträgen offensichtlich bewußt immer dann verlassen, wenn es nicht mehr möglich war, gesicherte Erkenntnisse fachlich zu bestreiten. In vielen Foren werden dann die Schreiber von den Forenbetreibern aufgefordert, persönliche Beleidigungen zu unterlassen oder nicht mehr zu schreiben (z.B. hier, hier, hier, hier oder hier)

Dann hat Herr Bumann sein eigenes Forum eröffnet. Die Werbung für sein Forum begann Herr Bumann gleich mit Worten wie "bescheissen" und begründet sein Forum, daß in bau.de Bauherren verunsichert würden. Aber beginnt gleich damit, daß in seinem Forum Beiträge stehen, die Bauherren verunsichern.

Im Gegensatz zu Prof. Partsch hat Herr Bumann in seinem Forum die Beleidiger nicht zur Ordnung gerufen, sondern selbst mit beleidigt.

Ende 2003 hat Herr Bumann das Ganze auf die Spitze getrieben, indem er folgenden Text als Vorwort zu einer Kopie eines Textes von Meier (der hier - einschließlich Kommentar steht) auf seine Homepage stellte:

Kopf Dies soll nur ein Beispiel sein, welches Ihnen erläutert, mit was für Fanatikern, Sudlern und Demagogen man es zu tun hat. In seinem Aufsatz schreibt Prof. Meier den Namen von "Herrn E." aus - ich halte ihn jedoch nicht für wert, voll namentlich genannt zu werden, deshalb habe ich mir eine Kürzung vor behalten. Die Auswüchse seines Hanges zum Denunzieren habe ich bereits kennen lernen dürfen. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

Als ich von diesen Beleidigungen, die das von mir tolerierte Maß weit überschreiten, Kenntnis erhalten habe, habe ich Herrn Bumann sofort (09.01.04) ein Fax (und noch als Brief) geschickt, das mit folgender Forderung endete (und der Versicherung, daß bei Erfüllung der Forderung für mich der Fall abgeschlossen ist):

  1. Sie fügen auf Ihrer Homepage bis zum 15.01.04 zwischen Ihre einleitenden Bemerkungen und dem Kopf des Artikel "Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, Architekt SRL" folgenden Absatz mit Link ein:
  2. Auf Verlangen von Herrn Ebel steht hier die folgende Bemerkung: Seit Mitte September steht der anschließende Artikel von Prof. Meier im Internet. Herr Ebel hat am 16.10.03 die Kommentierung dieses Artikels unter http://www.Ing-Buero-Ebel.de/U-Ent/U-Wert.htm ins Internet gestellt und u.a. durch Beiträge in meinem Forum am 30.09.03 und 05.11.03 darüber informiert. Prof. Meier wurde durch eMail am 30.09.03 informiert. Dem fachkundigen Leser sollte es nicht schwer fallen, sich mit der Kommentierung ein eigenes Urteil zu bilden.

  3. Sie öffnen meine gesperrte Registrierung wieder und löschen meine Beiträge in Zukunft nicht mehr. Wie Sie meine Beiträge kommentieren (aber ohne mich zu beleidigen) steht Ihnen frei.

Die Reaktion Herrn Bumanns war am 10.01.04 die Änderung des beleidigenden Textes auf folgende Form:

Kopf Dies soll nur ein Beispiel sein, welches Ihnen erläutert, mit was für Leuten man es zu tun hat. In seinem Aufsatz schreibt Prof. Meier den Namen von "Herrn E." aus - ich halte ihn jedoch nicht für wert, voll namentlich genannt zu werden, deshalb habe ich mir eine Kürzung vor behalten. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

Im weiteren Schriftwechsel behauptete Herr Bumann u.a. mit "Herr E." sei nicht ich gemeint. Zitat: "Ich weise dennoch vorsorglich jede Unterstellung zurück, dass Ihr Mandant gemeint wurde." Am 03.02.04 erfolgte eine weitere Änderung:

Kopf Dies soll nur ein Beispiel sein, welches Ihnen erläutert, mit was für Erscheinungen man es zu tun hat. Wobei es nicht um die Personen geht, sondern um Formen und Inhalte.  Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

Da hat es mir gereicht und ich habe die Verhandlung vor einem Gericht eingeleitet. Auf Bitten Herrn Bumanns fand die Verhandlung vor der Schlichtungsstelle der Baukammer unter Ausklammerung von Fachfragen statt.

Auf Bitten der Baukammer erfolgen keine Angaben über den Verlauf der Schlichtungsverhandlung.

Zur Information des Lesers anschließend:


 


Die nachfolgende Erklärung hat auch Herr Bumann (nach über 1 Monat Verzögerung) auf seiner Homepage eingestellt - allerdings zusammen mit dem beleidigenden Artikel Prof. Meiers, mit dem Prof. Meier - sicherlich ungewollt - eine Aufstellung seiner Fehler geliefert hat. Siehe kommentierte Spiegelung dieses Artikels. Nach kurzer Zeit hat Herr Bumann die Erklärung wieder gelöscht, aber den beleidigenden Artikel weiter stehen lassen, der sogar unter diesem Link erscheint.

Anlage zum Protokoll vom 16.April 2004

Wechselseitige Ehrenerklärung

Wir, die Herren Dipl.-Phys. Jochen Ebel und Dipl.-Ing. Matthias Bumann, nehmen wechselseitig mit dem Ausdruck des Bedauerns alle diejenigen Äußerungen verschiedener Art zurück, die insbesondere im Jahre 2003 und im 1.Quartal 2004 in Schreiben bzw. Beiträgen zu Internet-Foren in Bezug auf den jeweils anderen von uns gebraucht wurden und als Ehrverletzung (Beleidigung pp.) verstanden wurden bzw. werden konnten.

Unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung unterschiedlicher Standpunkte zu bestimmten Fachfragen insbesondere auf dem Gebiet der Bauphysik erklären wir wechselseitig, uns bei etwaigen erneuten streitigen Auseinandersetzungen in der Sache entsprechend dem Gebot der Berufsordnung untereinander kollegial und rücksichtsvoll zu verhalten. Wir haben uns außergerichtlich darauf verständigt, dass diese gemeinsame Erklärung auf unserer jeweiligen Homepage der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wird.

Berlin, im April 2004

 

Unterschrift Jochen Ebel Unterschrift Matthias Bumann


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gez. Jochen Ebel
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gez. Matthias Bumann


 


Berufsordnung der Baukammer Berlin

Vom 27. Oktober 1999

Erster Teil

Berufsgrundsätze für alle Kammermitglieder

§ 1

Ausübung des Berufes

(1) Die Mitglieder der Baukammer erfüllen die ihnen übertragenen Berufsaufgaben nach bestem Wissen und Gewissen mit ihren Fachkenntnissen und Erfahrungen. Sie beachten die Grundsätze von Treu und Glauben und berücksichtigen die Interessen anderer am Bau Beteiligter.

(2) Sie führen die ihnen übertragenden Aufgaben unter Berücksichtigung gesicherter technisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und wirtschaftlicher Belange aus.

(3) Die Mitglieder dürfen nur Aufträge übernehmen, für deren Bearbeitung sie die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und technischen Ausrüstungen besitzen oder für die sie qualifizierte Fachleute haben oder hinzuziehen können.

(4) Sie achten darauf, dass das Leben und die Gesundheit Dritter wie auch Sachwerte und die natürlichen Lebensgrundlagen. nicht gefährdet werden.

(6) Sie sollen auf die gütliche Beilegung von Streitigkeiten hinwirken, die sich aus der Berufsausübung ergeben, und ggf. zunächst den Schlichtungsausschuss der Baukammer Berlin anrufen.

§ 2

Kollegialität

(1) Mitglieder haben sich untereinander kollegial und rücksichtsvoll zu verhalten.

(2) Sie unterlassen jede Schädigung eines Kollegen. Sie wahren Objektivität bei der Beurteilung der Werke und Leistungen ihrer Kollegen und enthalten sich herabsetzender Äußerungen in der Öffentlichkeit.

§ 4

Berufliche Fortbildung

(1) Mitglieder sind zur beruflichen Weiterbildung verpflichtet.

letzte Änderung: 17.10.2005

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