Bei der Bauabnahme (Schlußabnahme durch das Bauamt) müssen verschiedene Unterlagen vorhanden sein
Wer die Unterlagen beschaffen muß, hängt vom Vertrag ab. Dafür, daß die Unterlagen vorhanden sind ist der Bauherr verantwortlich. Diese Unterlagen sind vom Bauherrn als notwendige Unterlagen aufzubewahren.
- Erklärung des Entwurfsverfassers (Bauing, / Architekt), daß nach den genehmigten Zeichnungen gebaut wurde.
- Erklärung des Statikers bzw. Prüfstatikers zur Abnahme aller tragenden Bauteile.
- Erklärung des Baubetriebs, daß er nach den Bauunterlagen und den anerkannten Regeln der Technik gebaut hat.
- Nachweis über den eingebauten Beton. (Lieferscheine)
- Rohbauabnahme vom Bauamt?
- Bescheinigung des Schornsteinfegers
- Fachunternehmererklärung Elektriker
- Fachunternehmererklärung Installateur (Heizung, Sanitär)
- Blower-Door-Nachweis (wenn im Energiebedarfsausweis der Punkt "Dichtheit des Gebäudes und Lüftungskonzept": mit Nachweis nach Anhang 4 Nr. 2 EnEV angekreuzt ist. )
- Bescheinigungen über evtl. Sondervereinbarungen
Bei der Bauübernahme vom Baubetrieb sollte die Schlußabnahme vom Bauamt erfolgt sein und dessen Bescheinigung darüber (die Mängelauflagen enthalten kann) vorliegen.
Empfehlenswerte Unterlagen, die der Bauherr zur Abnahme eines Baus erhalten sollte.
- Bei WDVS muß der Baubetrieb eine Erklärung der ordnungsgemäßen Fertigung (Formular vom Produkthersteller) ausfüllen und dem Bauherrn übergeben.
- Blower-Door-Nachweis (wenn im Energiebedarfsausweis der Punkt "Dichtheit des Gebäudes und Lüftungskonzept": mit Nachweis nach Anhang 4 Nr. 2 EnEV nicht angekreuzt ist. Sonst siehe oben)
- Es ist auch zu empfehlen sich alle Unterlagen über eingebaute oder verwendete Bauteile und Einbauteile aushändigen zu lassen. (z.B. Steinfestigkeitsklasse, Heizungsbeschreibung usw.) Das hilft ggf. später - bei Garantieansprüchen, Reparaturen, evtl. Umbauten.
- Meßprotokoll des Erdungswiderstandes vom Fundamenterder (Kompromiß, falls der Fundamenterder nicht fachgerecht gebaut wurde - entsprechend der DIN 18014. Gemäß der DIN muß der Beton, in dem das Erdungsband eingelegt ist, großflächig mit dem Erdrich in Berührung stehen, d.h. es dürfen zwischen dem Beton und dem Erdreich keine Folien und/oder Dämmungen sein. Dieser Mangel wird leider sehr oft gemacht und ist nur schwer beim fertigen Gebäude zu beheben.)
Die Hinweise sind für das Abnahmeprotokoll gedacht, das der Bauherr unterschreibt, um den fertigen Bau zu übernehmen. Oft kommt der Bauträger oder Baubetrieb mit seinem vorgedruckten Formular. Außerdem sollten in dem Abnahmeprotokoll alle offenen Mängel stehen, deren Abstellung der Auftragnehmer versprochen hat - möglichst mit Termin. Möglicherweise liegen noch nicht alle Bescheinigungen zur Abnahme vor. Dann sollte im Protokoll stehen, daß der Auftragnehmer sich verpflichtet, die Auflagen aus den Bescheinigungen als Mängel abzustellen.
Anmerkung: Der Bauherr sollte im Besitz eines Satzes der Bauunterlagen sein (Baubeschreibung, Statik, Zeichnungen, Energiebedarfsausweis, Baugrundgutachten usw.) - schon alleine um Unterlagen für Reparaturen (die natürlich nie notwendig werden sollen) oder spätere Änderungen zu haben. Ganz klar ist noch nicht, ob der Bauherr auf jeden Fall Anspruch auf alle Unterlagen hat. Wichtig bei der Erstellung durch Bauträger, sonst geschieht das automatisch. Keine Probleme sollte es geben, wenn es im Vertrag vereinbart ist (kaum ein Auftragnehmer verlangt vor Abschluß des Vertrages dafür Extrakosten).
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, daß dies Aufstellung vollständig ist.