Bei der Bauabnahme (Schlußabnahme durch das Bauamt) müssen verschiedene Unterlagen vorhanden sein

Wer die Unterlagen beschaffen muß, hängt vom Vertrag ab. Dafür, daß die Unterlagen vorhanden sind ist der Bauherr verantwortlich. Diese Unterlagen sind vom Bauherrn als notwendige Unterlagen aufzubewahren.

Bei der Bauübernahme vom Baubetrieb sollte die Schlußabnahme vom Bauamt erfolgt sein und dessen Bescheinigung darüber (die Mängelauflagen enthalten kann) vorliegen.

Empfehlenswerte Unterlagen, die der Bauherr zur Abnahme eines Baus erhalten sollte.

Die Hinweise sind für das Abnahmeprotokoll gedacht, das der Bauherr unterschreibt, um den fertigen Bau zu übernehmen. Oft kommt der Bauträger oder Baubetrieb mit seinem vorgedruckten Formular. Außerdem sollten in dem Abnahmeprotokoll alle offenen Mängel stehen, deren Abstellung der Auftragnehmer versprochen hat - möglichst mit Termin. Möglicherweise liegen noch nicht alle Bescheinigungen zur Abnahme vor. Dann sollte im Protokoll stehen, daß der Auftragnehmer sich verpflichtet, die Auflagen aus den Bescheinigungen als Mängel abzustellen.
Anmerkung: Der Bauherr sollte im Besitz eines Satzes der Bauunterlagen sein (Baubeschreibung, Statik, Zeichnungen, Energiebedarfsausweis, Baugrundgutachten usw.) - schon alleine um Unterlagen für Reparaturen (die natürlich nie notwendig werden sollen) oder spätere Änderungen zu haben. Ganz klar ist noch nicht, ob der Bauherr auf jeden Fall Anspruch auf alle Unterlagen hat. Wichtig bei der Erstellung durch Bauträger, sonst geschieht das automatisch. Keine Probleme sollte es geben, wenn es im Vertrag vereinbart ist (kaum ein Auftragnehmer verlangt vor Abschluß des Vertrages dafür Extrakosten).

Es wird keine Gewähr dafür übernommen, daß dies Aufstellung vollständig ist.